Der darf sich nicht von Pharmafirmen bestechen lassen, Ihr/Euer Privatarzt schon. Der darf hemmungslos Geschenke und sonstige Vorteile annehmen (und dafür „Gegenleistungen“erbringen…). Sagt der BGH höchstrichterlich. Was im Alltag passiert, das weiß ich nicht, will ich auch lieber nicht wissen…(Quelle Tagesspiegel von heute)