Die City Tax…

neudeutsch für Tourismusabgabe, sollen Gäste von Berliner Hotels zahlen und zwar 5 % des Übernachtungspreises. Damit soll dann Berlin aufgehübscht werden. Prima Idee. So holt man wenigstens ein Teil der Mehrwertsteuer wieder rein, die man Hoteliers witzigerweise erlassen hat. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht aber entschieden, dass Dienstreisende nicht herangezogen werden dürfen. Na da bin ich mal gespannt, wie man Dienstreisende und Touristen gerichtsfest (!!!) unterscheidet. Am Schlips? Trage ich ganz oft. An der Freundin im Arm? Hawaihemd? Aktenordner? Aufgesetzte Brille? Oder? Amtlicher Vordruck zur Bescheinigung der Dienstreisendeneigenschaft?  Tui- all inclusive – Armband? Na dann… 😉

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.