Die Brandenburger wollen ein neues Wahlgesetz machen…

in dem bestimmt wird, dass auf Wahllisten abwechselnd Männer und Frauen stehen müssen. Nun frage ich mich, wie das mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kompatibel ist, die das dritte Geschlecht „Divers“ zwingend eingeführt hat. Sollen die Diversen sich auf der Wahlliste entscheiden zwischen Mann und Frau, dann wäre das wieder eine Diskriminierung, die das Verfassungsgericht verboten hat. Eine Quote für Diverse? Wie hoch sollte die sein? Zu wessen Lasten? Fragen über Fragen…

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