Och wie schade, nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Erhalt der Freifläche des Tempelhofer Feldes (GzErdFreiTeFeG) muss diese vorbildliche Müllentsorgung weichen, weil sie sich im inneren Wiesenring befindet. Innen darf nämlich gar nichts sein, nicht mal genehmigt…soo traurig! 😉